Emirates Partnerprogramm

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Emirates Partnerprogramm

Impressum/Besondere Geschäftsbedingungen von Emirates Airlines

Impressum
Betreiber dieser Internetseite:

Emirates
Direktion für Deutschland:
Eschersheimer Landstrasse 55,
D-60322 Frankfurt/M
Telefon: 0180/5364728 (14 cent/Minute)
Telefax: 069 /95 96 88 55
E-Mail: fra.marketing@emirates.com
Internet: www.emirates.de

Emirates ist ein Unternehmen aus Dubai, begründet durch das novellierte Dekret Nr. 2 von 1985 der Regierung von Dubai. Der Firmensitz von Emirates befindet sich unter der Adresse "Emirates Group Headquarters Building, PO Box 686, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate".

Umsatzsteuer-Ident-Nummer: DE 114 106 558
Gesetzlicher Vertreter (CEO): Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum
Direktor für Deutschland: Henry Hasselbarth

Allgemeines

  1. Sie, der Partner, werden hiermit berechtigt, einen Link zu Emirates auf Ihrer Website zu platzieren. Sie sind jedoch nicht befugt, diesen Link zur Emirates-Website oder das Design des Links (durch Emirates vorgegeben) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Emirates zu ändern oder zu modifizieren.

  2. Obgleich wir Sie ersuchen, sich als Mitglied des Partnernetzwerks von Emirates zu erkennen zu geben, dürfen Sie, der Partner, diese Partnerschaft ohne die vorherige Zustimmung von Emirates keinesfalls über Wege bewerben, die über das oben beschriebene Setzen von Links hinausgehen. Zu solchermaßen untersagten Werbemethoden zählen insbesondere Pressemitteilungen, Marketingmaterialien, Zeitungsanzeigen, Marketingcampagnen, Medien-Infopakete, Screenshots, modifizierte Grafiken für Cobranding-Zwecke oder sonstige vergleichbare Formate. Jede solche Werbeaktion gilt als Grund für eine sofortige Kündigung dieses Vertrags und kann weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Lizenzen

  1. Sie bestätigen hiermit, dass Emirates der alleinige Eigentümer bzw. rechtmäßige Lizenzinhaber aller Rechte am geistigen Eigentum von Emirates ist und Emirates bestätigt hiermit, dass Sie der alleinige Eigentümer bzw. rechtmäßige Lizenzinhaber aller geistigen Eigentumsrechte an Ihrer Website sind.

  2. Beide Parteien nehmen zur Kenntnis, dass mit Ausnahme des hier ausdrücklich Festgelegten durch diesen Vertrag in keinster Weise etwaige geistige Eigentumsrechte auf die jeweilige Gegenpartei übertragen werden. Mit Ausnahme der zulässigen und hiermit vertraglich festgelegten Handlungen ist keine der beiden Parteien berechtigt, die Inhalte, Links oder Marken der Gegenpartei zu ändern, zu dekompilieren, zu vervielfältigen oder zu kopieren oder sonst wie die geistigen Eigentumsrechte der Gegenpartei zu nutzen.

Kreative und textliche Inhalte

  1. Emirates behält sich das Recht vor, seine Inhalte, Links und Marken gelegentlich, nach eigenem Ermessen und nach schriftlicher Benachrichtigung der Gegenpartei zu ändern.

  2. Sie verpflichten sich, die Inhalte von Emirates-Anzeigen nicht mit Websites in Verbindung zu bringen, von welchen begründeterweise angenommen werden kann, dass sie folgende Inhalte bewerben oder veröffentlichen bzw. folgenden Aktivitäten nachgehen: (a) verleumderische, diffamierende, sittenwidrige, beleidigende, Gewalt verherrlichende, fanatische, verhetzende, pornografische oder islamfeindliche Inhalte, Glücksspiele, Cracks, gehackte Programme oder Warez (illegal beschaffte Software); (b) Angebote von illegalen Waren oder Dienstleistungen bzw. Links zu Websites, die selbiges anbieten; (c) Spam, wahllose Massenwerbung bzw. das Versenden von unerwünschten und unverlangten Werbe-Mails; (d) Verletzung von geltenden Datenschutzgesetzen und/oder (e) sonstige illegale Tätigkeiten.

Adware/Spyware

  1. Emirates verweigert die Zusammenarbeit mit Partnern, die Adware oder Spyware einsetzen. Jeder Partner, der nachweislich Adware oder Spyware einsetzt, wird mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm ausgeschlossen. Die Zahlung von fälligen Provisionen wird eingestellt.

  2. Die Partner sind nicht berechtigt, ihre Besucher zum Anklicken der Links zu emirates.com oder zu Länder-Websites von Emirates zu zwingen („erzwungene Klicks“). Jeder Partner, der Besucher nachweislich zum Anklicken von Links zwingt, wird mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm ausgeschlossen. Die Zahlung von fälligen Provisionen wird eingestellt.

Bestimmungen zu Pay per Click

  1. Diese Bedingungen gelten für alle wichtigen Suchmaschinen, insbesondere für Google, Yahoo! Search marketing, MSN, Ask und Miva.
  2. Es ist den Partnern untersagt, auf Suchbegriffe zu bieten, die sich auf die Marke Emirates beziehen. Darin einbezogen sind Abwandlungen von Suchbegriffen mit Bezug auf die Marke Emirates und auf die Namen der Produkte von Emirates, Fehlschreibungen und Internetadressen von Emirates. Die Partner sind verpflichtet, bei der Eingabe von weitgehend passenden Begriffen im Rahmen von Pay-per-Click-Programmen alle Markenbegriffe als ausschließende Keywords zu definieren.

  3. Zu den unzulässigen Suchbegriffen zählen insbesondere: Emirates, Fly Emirates, Emirates Airlines, Emirates Airline, www.Emirates.com, Emirates.com, usw.

  4. Bei den angezeigten URLs gelten die folgenden Bestimmungen:
    1. Es ist den Partnern nicht gestattet, Domainnamen zu verwenden, die sich im Besitz von Emirates befinden, wie z. B. www.emirates.com. Hierzu zählen auch sämtliche Oberbegriffe.
    2. Die Partner dürfen bei Suchmaschinenanzeigen Markennamen in den Unterordnern der Anzeige-ULRs verwenden, z. B. www.affiliatesite.com/Emirates.
    3. Die Partner dürfen bei Suchmaschinenanzeigen Markennamen in den Subdomains der Anzeige-ULRs nicht verwenden, z. B. www.Emirates.AffiliateSite.com.
    4. Es ist den Partnern nicht gestattet, zum alleinigen Zweck der Steigerung von Besucherzahlen über Suchmaschinenabfragen Websites mit Domains zu betreiben, die Markennamen enthalten, z. B. www.Emiratesoffers.com.

  5. Bei der Gestaltung der Anzeigeninhalte gelten die folgenden Bestimmungen:
    1. Es ist den Partnern nicht gestattet, im Titel der Anzeige Markennamen zu verwenden.
    2. Es ist den Partnern nicht gestattet, im Text der Anzeige Markennamen zu verwenden.
    3. Die Anzeige darf nur zutreffende und genaue Informationen enthalten und keine Meinungen oder Vermutungen wiedergeben, z. B. „Emirates-Flüge – viel besser als BA.com“.
    4. Die Partner dürfen nicht den Anschein erwecken, offizielle Websites von Emirates zu sein. Die Verwendung von „offiziell“, „™“ oder sonstigen Andeutungen ist in den Anzeigen zu unterlassen

Verwendung von Domainnamen

  1. Es ist den Partnern nicht gestattet, Fehlschreibungen von Domainnamen mit Bezug zu Emirates zu verwenden, etwa www.emitates.co.uk, www.Emiratesflights.com. Jeder Partner, der nachweislich solche Domainnamen verwendet, um über Fehlschreibungen von Domains die Zugriffsraten auf die Websites von Emirates zu steigern, wird bei Annullierung allfälliger Provisionszahlungen vom Partnerprogramm ausgeschlossen.

  2. Die Partner sind verpflichtet, Fehlschreibungen von Emirates aus Ihren Pay-per-Click-Kampagnen auszuschließen, sodass die Werbeanzeige des Partners nach Eingabe von falsch geschriebenen Markennamen nicht auf AdSense oder ähnlichen Diensten aufscheint.

Aktionswebsites/Gutscheincodes

  1. Es ist den Partnern nicht gestattet, Emirates auf Aktions- oder Gutscheinwebsites anzuführen und die Besucher bei nicht verfügbaren Rabatten oder Gutscheinen zum Weiterklicken aufzufordern. „Näheres siehe Website“ ist beispielsweise nicht zulässig, wohingegen „10 % Rabatt auf Flüge nach Australien“ zulässig wäre, sofern eine entsprechende Aktion läuft.

Provisionszahlungen

  1. 1,25 % pro Transaktion, exklusive Steuern, bei 30 Tagen Validierung.

  2. Offline-Zahlungen werden berücksichtigt. Emirates zahlt beispielsweise die Provision für Online-Buchungen, die offline bezahlt werden, jedoch nur dann, wenn die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und der Flug planmäßig innerhalb von 30 Tagen nach der Buchung stattfindet.

  3. Flüge, die mit Flugmeilen im Rahmen von Skywards bezahlt werden, sind von Provisionszahlungen ausgenommen und werden nicht erfasst.

  4. Provisionen werden nur auf Flüge bezahlt, die aus den folgenden Ländern abfliegen:
    • • Australien
    • • China
    • • Frankreich
    • • Deutschland
    • • Indien
    • • Italien
    • • Japan
    • • Neuseeland
    • • Singapur
    • • Südafrika
    • • Schweiz
    • • Vereinigte Arabische Emirate
    • • Großbritannien
    • • USA

Geheimhaltung

  1. Sämtliche mit Partnern getroffenen Vereinbarungen, die das obige Provisionsmodell übersteigen, gelten als vertraulich und können nicht offen gelegt werden.

Gerichtsbarkeit

  1. 1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von England und Wales und ist entsprechend auszulegen. Beide Parteien erkennen die nicht ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte an.


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